Ab Ende 2014 müssen Kaminöfen, die älter als 40 Jahre sind und deren Emissionen die geforderten Grenzwerte überschreiten, erneuert, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Lediglich historische Modelle (vor 1950), offene Kamine und Kochherde sind von der Regelung ausgenommen.
Ende 2014 läuft die Übergangsfrist für Einzelraumfeuerstätten aus, die laut Typenprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1974 gebaut wurden oder deren Baujahr nicht mehr feststellbar ist. Sollten zu diesem Zeitpunkt keine Nachweise über die Einhaltung der Grenzwerte vorliegen, muss der Ofen stillgelegt oder durch den Einbau z.B. eines Staubabscheiders nachgebessert werden.
Eine sogenannte Prüfstandsbescheinigung des Herstellers verrät, ob der Ofen den neuen Vorschriften genügt. Auch eine Messung vom Schornsteinfeger vor Ort kann einen solchen Nachweis erbringen. Die kostet aber - ebenso wie die Nachbesserung. Häufig lohnt sich da schon ein neuer Ofen, der die Werte einhält.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal an unsere AktionSchmeiss deine "alte" raus! erinnern, die noch bis Ende des Jahres läuft. > Quelle
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