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veröffentlicht am 10.12.2014 / geändert am 06.02.2019

Alle Jahre wieder – Winterdienst UPDATE

Hinweis zum Winterdienst für unsere Mieterinnen und Mieter
 
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Es wird wieder Winter. Aus diesem Anlass weisen wir noch einmal auf die Verpflichtung des seinerzeit mit Ihnen geschlossenen Mietvertrages hin, wonach der Mieter nach Maßgabe der „Allgemeinen Vertragsbestimmungen“ und der Hausordnung sich verpflichtet hat, die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchzuführen, weil die Miete diese Leistungen nicht deckt.


Zur Reinigung, Schnee- und Eisbeseitigung gehören
  • die Zufahrtswege außerhalb des Hauses, - der Hof,
  • den Standplatz der Müllgefäße, den Bürgersteig vor dem Haus,
  • die Fahrbahn, sofern es das in der Gemeinde geltende Ortrecht bestimmt.

Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt nach dem Kellerreinigungsplan, dass heißt, dass der Mieter, welcher mit der Kellerreinigungswoche dran ist, auch gleichzeitig in der Woche den Reinigungs- und Winterdienst ausführen muss. Maßnahmen gegen Winterglätte müssen zwischen 6 und 21 Uhr wirksam sein, soweit nicht durch behördliche Bestimmungen hierfür andere Zeiten festgelegt worden sind.

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Reinigungsverpflichtungen nicht nachkommen können, empfehlen wir Ihnen, sich einer Reinigungskraft zu bedienen.

Sollten Sie in Ihrem Haus nicht über genügend Streumaterial verfügen, bitten wir Sie, uns umgehend davon fernmündlich in Kenntnis zu setzen. Wir werden Ihnen dann das Streumaterial und Schneeschieber kurzfristig ausliefern.

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