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Abgesehen davon das Mutterboden per Gesetz geschützt ist und dieser nicht überbaut werden darf, ist er außerdem nicht tragfähig und würde auf Grund seiner organischen Bestandteile anfangen übel zu riechen.
Der Mutterboden muss weg.
Durch geographische Verhältnisse, z. B. Gefälle, oder weil durch den fehlenden Mutterboden sich die Oberkante Fertigfußboden unterhalb des Erdreiches befindet, sind Aufschüttungen (siehe Foto) nötig.
Die Oberkante Fertigfußboden wird mit den Bauherren vor Ort festgelegt.
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