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veröffentlicht am 06.09.2017

Wunschhaus Salzhemmendorf Tag 7

Menschenverstand oder DIN 18330
 
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Gemäß VOB ( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ) ist der Schutz des Mauerwerkes vor „Tagwasser“  erforderlich um Ausblühungen, Frost- und Putzschäden zu vermeiden.
Ausblühungen:
Überschüssiges Anmachwasser des Mörtels oder Feuchtigkeit in der Wand durch Regenwasser verdunsten über die Wandoberfläche aus frischem Mauerwerk. Durch die Kapillarwirkung gelangen auch die wasserlöslichen Salze und Mineralien aus dem Mauerwerk an die Wandoberfläche. Dort kristallisieren sie als so genannte „Ausblühungen“ aus.
Ausblühungen an Verblendfassaden verschwinden innerhalb der ersten zwei Jahre unter Einwirkung des Regenwassers von selbst. Vorübergehende Ausblühungen an Ziegelfassaden sind kein Mangel. In DIN 105 wird darauf hingewiesen, dass Vormauerziegel und Klinker frei von Salzen sein sollen, die zu Ausblühungen führen, welche das Aussehen der unverputzten Mauerwerksfläche dauernd beeinträchtigen. Ausblühungen dürfen nicht mit chemischen Mitteln behandelt werden, denn dadurch können weitere Ausblühungen oder Verfärbungen an der Mauerwerksoberfläche entstehen.
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