Nachrichten  aus:   Wirtschaft > Bauen und Wohnen > Bauen und Renovieren
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veröffentlicht am 04.07.2019

Service für unsere Geschäftskunden

Wir haben für unsere Kunden den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft und die Freistellungsbescheinigung zum Download bereitgestellt.
 
  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen - hier als PDF zum Download
  • Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - hier als PDF zum Download

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