Einbruchschutz weitsichtig planen und sicher finanzieren
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Mit einer Hausbegehung lassen sich Verbesserungsmöglichkeiten für den Schutz des Hauses gegen Einbruch, Feuer und andere Gefahren ermitteln.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Ein Einbruch kann heute überall stattfinden. Professionelle Banden nutzen besonders die Sommermonate für ihre Beutezüge, wenn viele Hausbesitzer verreist sind. Hilflos ausgeliefert ist man solchen Angriffen aber nicht. Denn gut geplante und professionell ausgeführte Maßnahmen zum Einbruchschutz zeigen Wirkung. Dabei muss man sein Haus nicht gleich in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln. Denn die meisten Langfinger gehen den Weg des geringsten Widerstands und machen einen Bogen um besser gesicherte Gebäude. Wenn ein Einbruchversuch nach drei bis fünf Minuten nicht von Erfolg gekrönt ist, geben sie nach Beobachtung der Kriminalpolizei in der Regel auf.
Einbruchschutz bei Modernisierungsmaßnahmen beachten
Schwachpunkte an vielen Gebäuden sind die Fenster und Türen. Laut Dipl.-Ing. Ralf Baureis, Bauherrenberater bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), können zum Beispiel viele Fenster mit einem größeren Schraubendreher oder einem einfachen Stemmeisen aufgehebelt werden. Besonders günstig ist es, grundsätzliche Verbesserungen des Einbruchschutzes mit anderen Modernisierungsmaßnahmen zu verbinden. Wer etwa im Rahmen einer energetischen Modernisierung neue Türen und Fenster mit einem hohen Energiestandard einbauen lässt, wählt am besten Modelle, die zugleich durch entsprechende Scharniere und andere Sicherungen einen hohen Aufbruchschutz besitzen. Die Zusatzaufwände halten sich im Rahmen, da die Handwerkerkosten nur einmal anfallen. Auch die Installation einer kabelgebundenen Alarmanlage ist einfacher durchzuführen, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung der Elektroinstallation mit durchgeführt wird.
Für die Finanzierung Fördergelder der KfW nutzen
Die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes ist über die KfW im Rahmen des Programms zur altersgerechten Sanierung förderfähig. Gefördert werden unter anderem der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren, Garagentoren und Garagenzugängen sowie Nachrüstsysteme für Fenster und Türen. Auch für einbruchhemmende Rollläden, Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchschutzfunktionen gibt es Geld von der KfW. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass ein ausgewiesenes Fachunternehmen die Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführt. Möglich ist auch eine Kombination mit Förderprogrammen zur energetischen Modernisierung des Gebäudes. Wer umfangreichere Maßnahmen plant, kann auch die Dienste eines unabhängigen Sachverständigen zur Überwachung der Planung und zur Baubegleitung in Anspruch nehmen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und ein Adressverzeichnis.
Bauherren-Schutzbund e.V., Berlin
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