Für die Bereiche Fenster, Haustüren, Sichtschutz gibt es neue Fördermöglichkeiten.
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Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.
Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.
Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet.
Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind erschöpft/zugesagte Anträge sind nicht betroffen - zur Info-Seite der KfW