veröffentlicht am 17.09.2019
Vorher für danach sorgen
Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen von Friedhofsgärtnern.
"Finanztest" empfiehlt Dauergrabpflegeverträge für die Vorsorge zu Lebzeiten. Einen sogenannten Dauergrabpflegevertrag kann man schon zu Lebzeiten für sich selbst abschließen - und damit vorher schon für danach sorgen. Ebenso lässt sich ein solcher Vertrag natürlich für verstorbene Angehörige vereinbaren. Dauergrabpflegeverträge werden bundesweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten - etwa die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag und Totengedenktagen oder die kontinuierliche Grabpflege.
Das Besondere eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest haben in "Finanztest" (Ausgabe 1/2019) erstmals solche Absicherungen untersucht. Der Rat der Experten: "Wir empfehlen einen Dauergrabpflegevertrag vor allem zur Vorsorge." Und ein weiteres Ergebnis der Verbraucherschützer: "Das Geld der Kunden ist dort sicher."
Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Treuhandstelle oder Genossenschaft. Zu deren Aufgaben gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Organisationen beauftragen dafür Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren.
Quelle: Gesellschaft Deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn
Foto: djd/Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner/Caroline Seidel