veröffentlicht am 01.04.2012 / geändert am 02.04.2012
Diabetes: Wer bekommt noch Teststreifen auf Rezept? UPDATE
April-Aktion: auf ausgewählte Blutzuckerteststreifen bis zu 25%
Seit dem 1. Oktober 2011 hat sich einiges bei der Verordnung von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2- Diabetiker geändert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss(GBA) hat beschlossen, die Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken. Insulinpflichtige Diabetiker sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Im Rahmen einer Ausnahmeregelung können hier Urin- und Blutzuckerteststreifen weiterhin verordnet werden, wenn zum Beispiel eine instabile Stoffwechsellage vorliegt (zum Beispiel Magen- und Darmbeschwerden, Fieber, Infektionen). Die Verordnung ist jedoch auf maximal 50 Teststreifen pro Behandlungssituation beschränkt.
Selbstmesser leben messbar besser.
Typ-2 Diabetiker, die ihren Blutzucker regelmäßig selbst kontrollieren, erzielen im Vergleich zu Mess-Muffeln im Schnitt bessere Blutzuckerwerte.
Auch hinsichtlich Lebenserwartung und -qualität haben Selbstmesser die Nase vorn. Die Erklärung: Wer seinen Blutzuckerwert konsequent selbst überprüft, entwickelt ein besseres Verständnis für seine Stoffwechselerkrankung und kann eigenverantwortlicher damit umgehen.
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