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veröffentlicht am 16.07.2014

FEUMAX

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Wir informieren

Gesetzgebung aus den Bundesländern - Niedersachsen (seit 01.11.2010)

Einbaupflicht
* für Neu- und Umbauten seit 01.11.2010
* für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich
* für den Einbau: Eigentümer
* für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

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