veröffentlicht am 16.07.2014
FEUMAX
Ihr kompetenter Partner rund um den vorbeugenden Brandschutz. Feuerlöschgeräte- und Kundendienst im Haus Radio Schulz GmbH.
Wir informieren
Gesetzgebung aus den Bundesländern - Niedersachsen (seit 01.11.2010)
Einbaupflicht
* für Neu- und Umbauten seit 01.11.2010
* für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
* für den Einbau: Eigentümer
* für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de