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veröffentlicht am 20.06.2017 / geändert am 14.06.2018

Obermeisterversammlung der Kreishandwerkerschaft UPDATE

Interessanter Vortrag dargeboten
 
Die diesjährige Obermeisterversammlung der Kreishandwerkerschaft Hameln-Pyrmont fand bei strahlendem Sonnenschein auf dem Finkenborn statt.

Wilhelm Bente gab zu Beginn des öffentlichen Teils bekannt, dass am heutigen Tage turnusmäßig Vorstandswahlen durchgeführt wurden, es habe aber  in der Zusammensetzung nur eine Änderung gegeben; an Stelle von Jörg Schmieder tritt nun Oliver Isenbart in der Position des stellvertretenden Kreishandwerksmeisters für den Bereich Bad Pyrmont.
Sodann berichtete der im Amt bestätigte Kreishandwerksmeister über die wirtschaftliche Entwicklung im Handwerk. Die Bauwirtschaft ist wieder auf dem besten Weg als Konjunkturlokomotive  zu fungieren und die nachfolgenden Gewerke mitzunehmen. Dank nach wie vor niedriger Zinsen investieren sowohl die Industrie als auch die öffentliche Hand hier vorrangig in Infrastruktur. Einziger Wehrmutstropfen seien steigende Beschaffungskosten. Das Ausbaugewerbe profitiert von den Aufträgen für energetische Sanierungen, aber auch beim Wohnungsbau.
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Im Kfz-Handwerk und im Nahrungsmittelbereich normalisiert sich die Lage wieder, nachdem das Jahr 2016 wohl ein besonders Gutes war.
Mit etwas größeren Abstrichen rechnen die Gesundheits-und Dienstleistungshandwerke für das laufende Jahr, so Bente. Dennoch gehe man davon aus, dass 2017 den meisten Betrieben gute Umsätze bescheren wird.
In vielen Branchen stelle der Fachkräftemangel aber ein ernstes Problem dar und bremse die Annahme weiterer Aufträge. Viel Arbeit gelte es in Zukunft zu bewältigen bei der Integration von Flüchtlingen in die handwerkliche Ausbildung; aber das Handwerk stelle sich dieser Herausforderung.

Als Höhepunkt und im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe in der Region wartete der Referent des Abends, Dr. Martin Weber,
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mit einer sehr detaillierten Schilderung der Vorgehensweise bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge auf. Dr. Weber verstand es die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere § 97 Abs. 4  und die Pflicht zur Europaweiten Ausschreibung ab 5,255 Millionen Euro Vergabewert mit allen Facetten zu beleuchten. Trotz der sehr trockenen Materie herrschte gebannte Stille während seiner  Ausführungen.
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Die vorgesehene anschließende Diskussionsrunde wurde von den Vertretern aus Politik und Verwaltung nochmals zum Anlass genommen, einzelne konkrete Fragestellungen aus beredtem Munde beantwortet zu bekommen.
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Mit der Einladung zum traditionellen Spargelessen endete diese interessante Veranstaltung.

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