veröffentlicht am 14.03.2018 / geändert am 10.09.2019
Neue Datenschutzbestimmungen ab Mai 2018 UPDATE
Einzelheiten finden Sie unter hier
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ändern sich zum 25.05.2018 bereits jetzt bestehende (deutsche) Vorschriften zum Datenschutz.
Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.
Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen.
Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im Format „Praxis Datenschutz“ umfassend aufbereitet. Zudem finden Sie zu vielen Themen Muster, Checklisten und Beispielsfälle.
Hier geht es zur Themenseite des ZDH Thema DS GVO ZDH
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn im Betrieb 20 Personen oder mehr ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind.
Sind Ihre Beschäftigen über die neuen Datenschutzregelungen informiert
Verarbeitung von Kundendaten
Verarbeitung von Beschäftigtendaten
Verarbeitung von Daten von Kindern
Verarbeitung von Daten für Dritte als Auftragsverarbeiter
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang folgende Informationen:
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)
Zwecke und Rechtsgrundlage(n) für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Dauer der Speicherung, ggf. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Hinweis auf Betroffenenrechte
Bei Datenverarbeitung auf Basis von Einwilligungen: Hinweis auf Recht zum Wider-ruf der Einwilligung
Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Herkunft der Daten
Antworten auf diese neuen Problemfelder finden Sie in den Downloads
> mehr in der Quelle