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veröffentlicht am 10.09.2019 / geändert am 10.09.2019

Förderrichtlinie „Digitalbonus Niedersachsen“ veröffentlicht UPDATE

15 Mio. Euro für Beschleunigung und Stärkung von Digitalisierungsprozessen im niedersächsischen Mittelstand und im Handwerk.
 
Gefördert werden Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur Verbesserung der IT-Sicherheit:

    *  Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, wenn der Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschreitet .
    *  Es muss sich um ein oder mehrere Exemplare/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
    *  Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird.
    *  Hierbei muss es sich um ein oder mehrere Exemplare/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.


Die Nutzungsdauer der Beschaffungen muss mehr als ein Jahr betragen. Der Fördersatz liegt bei max. 50 % für kleine Unternehmen und max. 30 % für mittlere Unternehmen wobei die Fördersumme mind. 2.500 Euro betragen muss und auf max. 10.000 Euro begrenzt ist.

Eine Antragsstellung kann ab dem 03. September 2019 laufend bei der NBank erfolgen.

Die entsprechenden Antragsunterlagen werden auf der Website der NBank bereitgestellt.

NBank

Förderprogramm Digitalbonus

> Quelle
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