veröffentlicht am 06.04.2020 / geändert am 06.04.2020
Corona Soforthilfe Hameln-Pyrmont UPDATE
5 Millionen Euro Förderung
Der Landkreis und die Städte und Gemeinden haben ein Förderprogramm mit einem Volumen von 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die aktuelle Coronakrise entstanden sind.
Wichtige Hinweise:
1. Da der Zuschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont gegenüber anderen Fördermöglichkeiten nachrangig ist, sind die Zuschüsse des Landes und des Bundes über die NBank in jedem Fall vorher zu beantragen!
2. Für alle Unternehmen und Selbständige in der Stadt Hameln ist die Stadtverwaltung Hameln direkt zuständig.
Im Bereich der Stadt Hameln laden Sie diesen Antrag herunter: Antrag Soforthilfe Stadt Hameln und die de-minimis-Erklärung De-minimis-Erklärung
Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an: Beantragung Stadt Hameln
Bei Fragen: Hotline der Stadt Hameln: 05151/202-7087 (Mo bis Fr 08 – 16 Uhr)
Gemeinsame Richtlinie Gewährung Hilfen
3. Für alle Unternehmen und Selbständige in den anderen Städten und Gemeinden ist der Landkreis Hameln-Pyrmont direkt zuständig.
Im Bereich der übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis laden Sie diesen Antrag herunter: Antrag Soforthilfe Landkreis und die de-minimis-Erklärung De-minimis-Erklärung
Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an: Beantragung Landkreis
Bei Fragen: Hotline des Landkreises: 05151 903 1919 (Mo bis Fr 08 – 16 Uhr und zusätzlich am Samstag von 10 – 12 Uhr).
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