veröffentlicht am 25.05.2021 / geändert am 26.05.2021
Aktualisierung der Corona-Verordnung UPDATE
Quarantäne-Verordnung Niedersachsen aufgehoben
OVG Lüneburg hat die sogenannte Landeskinderregelung gekippt
Am 25.05.2021 wurde die neue Fassung der Niedersachsen Corona-Verordnung online gestellt, vgl. AnlageAktualisierte Corona-Verordnung. Sie gilt zunächst bis zum 30 Mai.
Die Neuregelung wurde nötig, um die Situation für den Einzelhandel neu zu klären, vgl. § 9a der Verordnung.
Ab Dienstag, 25. Mai 2021 entfällt in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels die Pflicht, einen negativen Test vorzulegen, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde.
Zeitgleich hat auch der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Allgemeinverfügung für den LK Hameln-Pyrmont_ab 25.05.2021
Hinweis: Es bleibt jedoch bei der Testpflicht in der Außengastronomie.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, die kostenlosen Schnelltests auch vor dem Besuch des Einzelhandels zu nutzen.
Es bleibt bei der Testpflicht, wenn die Inzidenz über 50 liegt.
Diese Testpflicht hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt.
Wie ist es mit der Maskenpflicht?
• Entgegen anderslautender Absichten bleibt es bei der allgemeinen Maskenpflicht – auch im Einzelhandel!
• Und dies gilt unabhängig von der Inzidenz!
Und wie ist es in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von nicht mehr als 35 ?
• Hier gelten die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel nicht mehr.
• Auch dies muss der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung feststellen
Wie geht es ansonsten weiter bei sinkenden Inzidenzzahlen?
Vgl. hierzu den nochmals aktualisierten Stufenplan des Landes Stufenplan Niedersachsen
> Quelle