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veröffentlicht am 05.12.2016

Eine nicht alltägliche Strafanzeige: Delikt Stromdiebstahl

Hameln (ots) - Es gibt Straftatbestände, mit denen die Polizei üblicherweise nicht jeden Tag zu tun hat. Ein solcher Straftatbestand ist u.a. der § 248c Strafgesetzbuch. In diesem Passus geht es um die Entziehung elektrischer Energie, also umgangssprachlich um Stromdiebstahl.
 
Mit solch einem Fall musste sich am Wochenende die
Polizei Bad Münder beschäftigen, als sie am Sonntagabend nach Thüste gerufen wurde.

Beschuldigt wird eine 46-jährige Frau, die nach Angaben eines Anwohners ihren Strom über ein Verlängerungskabel aus einer Steckdose im Gemeinschaftskellerraum beziehen soll. Das andere Ende des Stromkabels soll über ein Fenster in die Wohnräume der 46-Jährigen geführt worden sein.

Der Stromanschluss in dieser Wohnung ist aus nicht näher bekannten Gründen gesperrt; am Stromzähler ist der Aufkleber "Anschluss gesperrt" angebracht. Aufgrund von Sprachbarrieren konnte an dem Abend weitere Hintergründe zur Anschlusssperre nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen "Entziehung elektrischer Energie" ein.




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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
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