veröffentlicht am 08.03.2013
Polizeiliche Schwerpunktkontrolle von motorisierten Zweirädern
Hameln (ots) - (Bad Pyrmont) Es gibt zahlreiche junge Kraftfahrer, die mit einer Prüfbescheinigung für Mofa und Mofaroller mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h ihre ersten Erfahrungen als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr machen. Diese Fahrzeuge müssen lediglich versichert werden und unterliegen ansonsten keiner technischen Prüfung.
Einige dieser Fahrzeuge wurden sogar als Kleinkraftroller gebaut und lediglich auf 25 km/h gedrosselt.
So ist es für einige der jungen Kraftfahrer eine Kleinigkeit, mittels technischer Veränderungen die erreichbare Höchstgeschwindigkeit deutlich zu steigern.
Dies kann sowohl durch Veränderung in der Antriebstechnik, als auch mit Veränderungen in der Elektronik erreicht werden.
Neben der Tatsache, dass solche Bauartveränderungen nicht zulässig sind, führen sie auch dazu, dass die Zweiräder zum Teil nicht mehr verkehrssicher sind, denn sie sind für Geschwindigkeiten bis 100 km/h und zum Teil auch darüber nicht konstruiert worden.
Weiterhin erlischt natürlich für die deutlich schnelleren Fahrzeuge auch der Versicherungsschutz; da für ein schnelleres Fahrzeug auch eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, wird durch das Benutzen einer solchen Maschine auch der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.
Trotz all dieser Risiken gibt es nach den Erfahrungen der Polizei auch in Bad Pyrmont und Aerzen diverse Fahrzeuge, die auf diese Weise manipuliert sind.
Ein mit erheblichen technischen Mängeln behaftetes und zusätzlich noch frisiertes Mofa wurde von der Polizei erst am 06.03.2013 aus dem Verkehr gezogen (siehe Pressebericht).
Beim Polizeikommissariat in Bad Pyrmont hat die Polizeikommissarin Susanne Lenz den Auftrag erhalten, im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle insbesondere die Manipulationen an solchen Mofarollern festzustellen.
Von ihr wurden in der 10. Kalenderwoche an mehreren Tagen in Bad Pyrmont und Aerzen solche Kontrollen durchgeführt und dabei insgesamt 57 Fahrzeuge überprüft.
Über ¼ der Mofas wiesen technische Mängel auf.
Dabei wurde auf einem Rollenprüfstand (siehe Lichtbild), der für diese Überprüfungen nach Bad Pyrmont geholt wurde, die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt.
3 Roller, die als Mofa zugelassen waren, erreichten auf dem Rollenprüfstand deutlich höhere Geschwindigkeiten.
Bei den Mofa ist aber nicht nur die Geschwindigkeit auf 25 km/h reduziert, sondern diese Fahrzeuge dürfen auch nur von 1 Person benutzt werden, das heißt, dass die Sitzbank dieser Fahrzeuge auch nur für 1 Person ausgelegt sein darf.
Sehr häufig wird diese Zulassungsvorschrift umgangen, indem die sogenannte Sitzbankverkürzung entfernt wird. So können dann zwei Personen auf der Mofa fahren, was wiederum dazu führt, dass eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich ist.
In acht Fällen war an überprüften Fahrzeugen diese Veränderung der Sitzbank vorgenommen worden.
An einem Mofa wurde festgestellt, dass dort noch das seit dem
28.02.2013 abgelaufene Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jetzt nur noch die grünen Versicherungskennzeichen gültig sind.
Im Rahmen der Kontrollen wurde am 06.03.13 im Bereich Aerzen auch ein PKW BMW kontrolliert, dessen 40-jähriger Fahrer aus Bad Pyrmont unter Drogeneinfluss stand und der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Zudem wurde im Bereich Aerzen ein Roller auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover beschlagnahmt. Dieser muss aufgrund der erheblichen Bauartveränderungen durch einen Gutachter überprüft werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de
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