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veröffentlicht am 15.10.2014

Diebstahl von Geldbörsen - Hinweise der Polizei

Hameln (ots) - (Hess. Oldendorf) Am Dienstag, 14.10.2014, wurden der Polizeistation Hess. Oldendorf zwei Diebstähle von Geldbörsen gemeldet. In einem Fall wurde kurz darauf mit der zuvor entwendeten EC-Karte Bargeld abgehoben.
 
Der erste gemeldete Fall ereignete sich zwischen 10.45 und 11.00 Uhr in einem Discounter am Münchhausenring. Von der 77-jährigen Geschädigten unbemerkt wurde aus ihrem Einkaufsbeutel die Geldbörse entwendet. Erst beim Bezahlen an der Kasse bemerkte sie das Fehlen des Portemonnaies. Neben Bargeld befand sich auch eine Geldkarte eines Geldinstituts unter dem Diebesgut; nur einige Minuten nach der Tat wurde die entwendete EC-Karte zur Bargeldabhebung an einem Geldautomaten benutzt.

Der zweite Vorfall fand in einem Discounter in der Welseder Straße statt. Hier entnahm ein unbekannter Täter aus der Handtasche einer 67-jährigen Frau das Portemonnaie inkl. Bargeld und Scheckkarte.

Die Polizei bittet wiederholt um Beachtung folgender Hinweise:

- Lassen Sie Ihre Handtasche / Ihre Einkaufstasche nie  unbeaufsichtigt; selbst einige Sekunden ohne Sichtkontakt zur  Tasche reichen den Tätern aus, um an Ihre Geldbörse zu gelangen  und diese zu entwenden,

- Tragen Sie Ihre Tasche bzw. Geldbörse möglichst körpernah / die  Taschen immer fest geschlossen halten und die Hand auf den  (Reiß-) Verschluss legen, um Öffnungsversuche körperlich  wahrnehmen zu können,

- Nehmen Sie nur die Dokumente und nur so viel Bargeld mit, das  Sie für den Einkauf benötigen,

- Notieren Sie nie Ihre Geheimzahl auf der EC-Karte / lassen Sie  nie eine Notiz mit der PIN zusammen mit der Scheckkarte in der  Geldbörse zurück

- Schauen Sie sich um: werden Sie von Personen beobachtet, die  Ihnen plötzlich nahe kommen und sogar Körperkontakt mit Ihnen  hatten,

- Sind Sie von verdächtigen Personen beim Geldabheben beobachtet  oder sogar anschließend verfolgt worden? Dann begeben Sie sich  in ein nahegelegenes Geschäft und bitten dort um Hilfe bzw. um  Verständigung der Polizei,

- Überprüfen Sie in kurzen, regelmäßigen Abständen Ihre Taschen,  sonst fällt Ihnen ein trotz aller Vorsicht erfolgter Diebstahl  erst an der Kasse beim Bezahlen auf

- Stellen Sie einen Diebstahl fest, so informieren Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei. Teilen Sie der Polizei verdächtige  Beobachtungen und die Beschreibung möglicher Täter mit. Nur bei  sofortiger Verständigung unmittelbar nach dem Entdecken der Tat  sind Fahndungsmaßnahmen der Polizei erfolgversprechend und  können evtl. Folgetaten (unberechtigtes Geldabheben) verhindert  werden,

- Während der Zeit auf das Warten der Polizei, die nach dem Notruf zunächst nach möglichen Tätern fahndet und Sie möglicherweise  zeitverzögert am Tatort aufsuchen wird, sollte Sie folgende  Maßnahmen ergreifen oder veranlassen:

- Befragen Sie nach dem Notruf andere Kunden, ob denen etwas  Verdächtiges aufgefallen ist. Notieren Sie die Daten dieser  Personen, die als Zeugen für die Polizei sehr wichtig werden  könnten,

- Im Falle eines Falles melden Sie den Diebstahl ihrer Scheck-  oder Kreditkarte unverzüglich über die zentrale Sperrnummer 116  116 und veranlassen Sie dort eine Kartensperrung.

- Weitere Hinweise sind unter dem Motto "Augen auf und Tasche zu"  im Internet unter www.polizei-beratung.de zu finden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de

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