veröffentlicht am 10.10.2016
Herbstlaub: „Kein Kraut dagegen gewachsen“
Laubfall ist ein natürlicher Prozess. Deshalb können sich Hauseigentümer nicht dagegen wehren, wenn auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume im Herbst durch fallendes Laub das eigene Grundstück verschmutzen. Dies erklärt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung.
Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Eine Kappung oder gar Fällung störender Gehölze können Nachbarn nicht verlangen. Der Nachbar muss also zum Besen greifen und fegen. In aller Regel kann er dafür keine Entschädigung vom Eigentümer der „laubspendenden Bäume“ verlangen (so: OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2008 – 5 U 161/08, NZM 2009, Seite 335). Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. erklärt: Eine andere Bewertung kann aber angezeigt sein, wenn die Einwirkungen von Nachbars Bäumen bereits objektiv feststellbare physische Auswirkungen auf das eigene Eigentum haben.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724-96514 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de
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