veröffentlicht am 08.11.2016
Meldegesetz: Auszugsbescheinigung überflüssig
Vermieter müssen seit dem 1. November 2016 beim Auszug des Mieters bei der Abmeldung der gemeldeten Adresse nicht mehr mitwirken. Dies meldet jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Berufung auf das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und anderer Vorschriften (1. BMGÄndG), das zum 1. November 2016 in Kraft getreten ist (BGBl. I 2016, S. 2218 ff).
Dazu Haus & Grund Vorsitzender Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Zum 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) erst geändert worden (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013, BGBl. I 2013, S. 1084 ff): Seit dem müssen Vermieter ihren Mietern beim Auszug sowie beim Einzug eine Bescheinigung ausstellen (§ 19 Abs. 1 S. 1 und 2 BMG; Vermieterbescheinigung; auch Wohnungsgeberbestätigung genannt). Wer dies binnen zwei Wochen seit den genannten Ereignissen nicht erledigt, macht sich bußgeldpflichtig. Jetzt rudert der Gesetzgeber zurück - die Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug wird zum 1. November 2016 wieder abgeschafft (§ 19 Abs. 1 n. F.). Das Motiv dabei: Mit dem neuen Melderecht sollen Scheinanmeldungen unterbunden werden. Da diese Gefahr einer Scheinanmeldung nur beim Einzug besteht, entfällt künftig die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Abmeldung, erklärt Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Für Eigentümer und Vermieter beinhaltet das Gesetz folgende weitere Änderungen:
- Die Anschrift des Eigentümers wird bei der Meldebescheinigung nicht mehr abgefragt, wenn der Eigentümer nicht der Wohnungsgeber ist.
- Es wird klargestellt, dass eine elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers nur gegenüber der Behörde, nicht aber gegenüber der meldepflichtigen Person abgegeben werden kann.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724-96522 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de
> Quelle