veröffentlicht am 08.08.2018 / geändert am 23.01.2019
Sommertheater UPDATE
Die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste darf nicht als Zweckentfremdung geächtet und bestraft werden. Darauf macht jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Bezug auf den Entwurf eines „Wohnraumschutzgesetzes“ aufmerksam, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht hat.
Am 13. August soll darüber debattiert werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Vermietung an Feriengäste möglichst einzudämmen, um so in den Urlaubsregionen einheimischen Mietern mehr Wohnungen anbieten zu können. Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Auch Touristen „wohnen“ und müssen dies auch tun. Wie sonst sollten sie sich denn in Urlaubsregionen aufhalten? Sollen sie etwa unter der Brücke im Freien schlafen? Oder stellen sich die Grünen ein Land von Campern mit Wohnwagen und Zelt vor? Wenn aber Wohnraum im Rahmen einer Ferienvermietung zum Wohnen genutzt wird, wo liegt dann seine Zweckentfremdung? Rechtsanwalt Friedbert Wittum weiter: An boomenden Urlaubsregionen hängen nicht nur die Touristenindustrie, sondern alle Geschäftszweige, vor allen Dingen der Staat selbst als Steuerfiskus. Ohne Touristen boomt aber nichts mehr. Und vor allem: Immobilieneigentum gibt dem Eigentümer zunächst einmal, selbst in den Grundrechten unserer Verfassung verbrieft, die freie Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Wieso sollte er jetzt wieder an eine politische Kandare genommen werden? Deshalb:
Für Ferienvermietungen geeignete, geplante, errichtete und bislang genutzte Räumlichkeiten müssen zumindest von einem diskutierten Zweckentfremdungsverbot ausgenommen bleiben, wenn man denn entgegen unserer Auffassung überhaupt eine Zweckentfremdung diskutieren will.
Eigenen Verlautbarungen zufolge wollen die Grünen mit ihrem Gesetzesentwurf der großen Koalition ohnehin nur Druck machen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie auf Kosten der Immobilieneigentümer das mediale Sommerloch füllen wollen, so Rechtsanwalt Friedbert Wittum abschließend.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de
> Quelle