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veröffentlicht am 05.09.2018 / geändert am 23.01.2019

Zwei Schritt vor, drei zurück UPDATE

Die neue Wohnungspolitik in Berlin mutet an, wie das berühmte Kinderspiel „Springprozession“: Zwei Schritt vor, drei zurück! Seit der Einführung der Mietpreisbremse im Jahre 2015 wird aus gutem Grund die Forderung nach ihrer Streichung erhoben. Haus & Grund tritt für ihre ersatzlose Streichung ein, der Mieterbund für die Streichung der aktuellen Fassung und ihre Verschärfung. Zufrieden ist mit alldem niemand.
 
Fakt ist: Die Mietpreisbremse schafft nicht einen m² neuen Wohnraums, sondern sie entzieht dem Markt Kapital. Kapital, das dringend zum Bau neuer Wohnungen mit bezahlbaren Mieten gebraucht wird. Darauf macht jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Bezug auf das jüngst veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium aufmerksam, das genau im Gegenteil zum Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes die Mietpreisbremse ersatzlos abschaffen will. Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Kaum war das Gutachten veröffentlicht, wurde es auch schon verrissen. Denn es passt nicht in die politische Grundhaltung des genannten Entwurfs eines neuen Mietrechts. Der will nämlich die Preisbremse verschärfen. Nun legt man von Regierungsseite aus nach. Über die bisher diskutierten Verschärfungen hinaus soll jetzt ein Anspruch des Mieters auf Auskunft im Hinblick auf die genommene Miete im Vormietvertrag geschaffen und erweitert werden. Er soll gerade dann greifen, wenn die Mietpreisbremse aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Ausnahmen nicht gelten soll und es deshalb auf die Vormieter eigentlich auch gar nicht ankommen dürfte.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum weiter: Modernisierungsumlage und das Recht zur Erstellung von Mietspiegeln sollen ebenfalls ausschließlich zum Nachteil des Vermieters verändert werden. Statt eines Betrachtungszeitraums von vier Jahren zur Bildung und zum Ausweis der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel werden jetzt sechs oder sogar acht Jahre diskutiert. So flacht die Preisbildung weiter ab und die Entwicklung der Inflationsrate kann nicht mal mehr eingefangen werden. Ein staatlicher Mietenstopp, und das auch außerhalb von sogenannten angespannten Wohnungsmärkten, kritisiert Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Modernisierungskosten sollen nicht mehr mit 11 %, sondern nur noch mit 8 % pro Jahr umgelegt werden können. Zusätzlich will man eine Kappungsgrenze in diesem Bereich von drei Euro pro Quadratmeter. So wird das Bauen und Sanieren immer schwerer anstatt leichter. Wie passt das noch mit der in Niedersachsen gegründeten Initiative „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ zusammen?

Wiederum muss Vermietern empfohlen werden, ihre Miethöhen im Hinblick auf Anpassungsmöglichkeiten zu kontrollieren und nach dem noch geltenden Recht Mieterhöhungen dann auch vorzunehmen, bevor zum Beispiel der Mietspiegel als wichtigstes Begründungsmittel einer solchen Erhöhung in der Erstellung erschwert und in der Preisentwicklung weiter abgeflacht wird, so Rechtsanwalt Friedbert Wittum abschließend.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de

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