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veröffentlicht am 26.11.2020

„Prima Klima“

Klimaschutz ist Trumpf, gerade auch bei Gebäuden. CO2-Emissionen durch das Heizen sollen reduziert werden. Durch eine verbesserte Heiztechnik und durch eine optimierte Wärmedämmung soll Heizenergie möglichst eingespart werden. Soweit sie noch nötig ist, soll sie durch den Einsatz regenerativer sauberer Energien gewonnen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Bündel bisheriger Vorschriften zum Energierecht ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Was ist neu?
 
Ineffiziente und alte Heizungen sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden, betont Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.. Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender: Das gilt für Heizsysteme, die mit Kohle oder ausschließlich mit Heizöl betrieben werden. Hybridheizungen bleiben zulässig. Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Heizungen außer Betrieb genommen werden, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, unterstreicht.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. stellt klar: In Neubauten müssen erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden, also zum Beispiel Energie aus Fotovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme ist akzeptiert.

Strom aus eigener Produktion wie etwa einer Fotovoltaik-Anlage wird angerechnet. Immer begehrter wird dabei die Kopplung mit Ladesäulen zum Betrieb elektrischer Fahrzeuge (Mobilität), wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, hervorhebt. Dazu gibt es bereits attraktive staatliche Förderprogramme, von denen im Endeffekt in Vermietungslagen auch Mieter profitieren können (Mieterstrom).

Laut Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. wird jetzt auch die Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung bei Sanierung oder bei Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern Pflicht.

Schließlich gewinnt die Rolle von Energieausweisen: Ihre Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Modernisierungsempfehlungen zu geben. Der Energieausweis muss bei Vermietung oder bei Hausverkauf auch vom Immobilienmakler vorgelegt werden. Entsprechende Pflichtangaben zur energetischen Gebäudequalität gehören in jede Immobilienanzeige. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Sie werden ab 2021 bepreist und verteuern das Heizen mit Gas und mit Öl. Nach den Vorstellungen der Politik sollen sich Vermieter und Mieter die entstehenden Mehrkosten teilen. Dadurch soll zu energetischen Gebäudesanierungen motiviert werden. Nach der Meinung von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. bleibt das blanke Theorie. Warum? Das erfahren Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein in Obernkirchen.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de

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