veröffentlicht am 30.01.2018 / geändert am 21.01.2019
Begrenzung der Straßensperrung in Amelgatzen UPDATE
CDU und FWE beantragen Vignettenlösung für die Bürger in der Ortschaft Amelgatzen und in Gellersen
Antrag:
Die Gruppe CDU-FWE beantragt eine Änderung/Begrenzung der Straßensperrung in Amelgatzen in den Straßen Birken-, Schlesier- und Koppelweg unverzüglich vorzunehmen. Unser Antrag zielt dahin, für alle Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Amelgatzen und des Ortes Gellersen die Durchfahrt der genannten Straßen zu ermöglichen. Dazu sind die Fahrzeuge mit einer Vignette zu kennzeichen. Für Kfz ohne Vignette bleiben die Straßen gesperrt. Diese Maßnahme gilt für die restliche Bauzeit der Bahnbrücke der L 421 in Amelgatzen.
Begründung:
1. Die eingeführte Sperrung o.g. Straßen widerspricht den Bedürfnissen und Wünschen der Bürger und Bürgerinnen in der Ortschaft Amelgatzen und Gellersen in außergewöhnlichem Umfang.
2. Die Lebensgewohnheiten und Lebensbedürfnisse wie z.B. Zuwegung zu Schulen, Kitas, Kirche, Vereins-und Verbandsarbeiten werden in unverhältnismäßiger Art und Weise für ca. 1 Jahr eingeschränkt.
3. Daher soll es ermöglicht werden, allen Einwohnern der Ortschaft Amelgatzen und des Ortes Gellersen mit speziellen Vignetten gekennzeichneten Fahrzeugen die
Benutzung der genannten Straßen zu ermöglichen.
4. Sondereinsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des ÖPNV sind von der Vignettenpflicht befreit.
5. Die Vignetten sind nur bei der Gemeindeverwaltung Emmerthal gegen eine Gebühr von 5,00 €/Vignette und Fahrzeug erhältlich. Die Gemeindeverwaltung übernimmt
in dieser Angelegenheit, in Amtshilfe für die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont, die Ausstellung der „Ausnahmegenehmigung“. Die Vignetten erhalten den Status einer Ausnahmegenehmigung.
6. Die Vignetten sind gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeuges anzubringen.
7. Für Fahrzeuge ohne Vignette bleiben die o.g. Straßen gesperrt.
8. Diese Regelung gilt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
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