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88 / 202
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veröffentlicht am 18.03.2020 / geändert am 18.03.2020

Einstellung des Sportbetriebes! UPDATE

Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich
 

Schließung des Sportbetriebs auf allen Sportanlagen


Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen zur Thematik Covid-19 ("Corona"), hat der Landkreis Hameln-Pyrmont am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont erlassen, die ab sofort und mindestens bis Samstag, 18.04.2020 gilt.

  • Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Zusammenkünfte in Vereinen sind untersagt.

Der Kreissportbund bittet alle Mitgliedsvereine eindringlich, sich an diese Allgemeinverfügung zu halten. Zuwiderhandlungen sind nach §75 IfSG strafbar.


Informationen finden Sie hier:
Homepage des Robert-Koch-Instituts
Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Aktuelle Informationen des LSB Niedersachsen zur Coronavirus-Lage

> Quelle
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