veröffentlicht am 18.03.2020 / geändert am 18.03.2020
Einstellung des Sportbetriebes! UPDATE
Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich
Schließung des Sportbetriebs auf allen Sportanlagen
Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen zur Thematik Covid-19 ("Corona"), hat der Landkreis Hameln-Pyrmont am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont erlassen, die ab sofort und mindestens bis Samstag, 18.04.2020 gilt.
- Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
- Zusammenkünfte in Vereinen sind untersagt.
Der Kreissportbund bittet alle Mitgliedsvereine eindringlich, sich an diese Allgemeinverfügung zu halten. Zuwiderhandlungen sind nach §75 IfSG strafbar.
Informationen finden Sie hier:
Homepage des Robert-Koch-Instituts
Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Aktuelle Informationen des LSB Niedersachsen zur Coronavirus-Lage
> Quelle