veröffentlicht am 23.03.2023
Zuschüsse für den Einsatz von lizenzierten Übungsleitenden
Die Bearbeitungsoption für die Beantragung von Zuschüssen für den Einsatz von nebenberuflichen lizenzierten Übungsleitenden ist vom 15.03.-31.05. möglich!
Jeder Sportverein benötigt für die Beantragung einen dafür freigeschalteten Zugang zum LSB-Net. Falls Ihr Sportverein über keinen solchen Zugang verfügen sollte oder der bestehende noch nicht für die Bearbeitung der ÜL/T-Bezuschussung freigeschaltet sein sollte, können Sie HIER die entsprechenden Angaben eintragen, eine PDF generieren und uns das Formular unterschrieben und gestempelt zukommen lassen (per Post oder eingescannt per Email).
Bitte beachten Sie:
- dass die Eintragungen ab dem 15.03. des Förderjahres möglich sind
- dass die Eintragungen bis spätestens 31.05. des Förderjahres gemacht sein müssen. Sind bis zu diesem Datum keine Eingaben gemacht worden, wird Ihr Verein für das gesamt Förderjahr keine Zuschüsse erhalten können!
- dass spätestens am 31.05. ein Freistellungsbescheid, der mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des zweiten Teilbetrages (20.12. des Förderjahres) gültig ist, für Ihren Verein vorliegen und durch den KSB eingetragen sein muss.
- dass Änderungen an den Eintragungen nach dem 31.05. nicht mehr vorgenommen werden können.
- WICHTIG: Die richtlinienkonforme Mittelverwendung muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres im LSB-Net bestätigt werden (Ausschlussfrist!).
Ansprechpartner in der KSB-Geschäftsstelle ist Henning Schillmöller
Email: h.schillmoeller@ksbhameln-pyrmont.de
Telefon: 05151-956206
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