aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung über den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage muss nun erst geprüft werden, wie der Wegfall konkret umsetzt werden kann, da rechtliche Vorgaben derzeit noch fehlen und auch die technischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Natürlich wird sichergestellt, dass die Kunden im Ergebnis nicht mit der Umlage belastet werden.
Weiterhin wird noch auf die rechtliche Vorgabe der Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% gewartet. Diese Senkung wird dann an unsere Kunden weitergegeben.