Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung über den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage muss nun erst geprüft werden, wie der Wegfall konkret umsetzt werden kann, da rechtliche Vorgaben derzeit noch fehlen und auch die technischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022 nicht einzuführen. Alle Haushalte, die von den Stadtwerken Bad Pyrmont mit Erdgas beliefert werden, erhalten in Kürze eine Abschlagsmitteilung mit Informationen zu den Preisen ohne Gasbeschaffungsumlage. In jedem Fall wird sichergestellt, dass unsere Kunden im Ergebnis nicht mit der Umlage belastet und die gezahlten Abschläge in der Jahresrechnung berücksichtigt werden.
Der Bundestag hat am 30.09.22 die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% für Erdgas beschlossen. Sobald die Mehrwertsteuersenkung gesetzlich in Kraft tritt, werden wir diese direkt an Sie weitergeben. Dies wird dann stichtagsgenau in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant derzeit die Einführung einer Strom- bzw. Gaspreisdeckelung. Aktuell werden verschiedene Modelle vom zuständigen Bundesministerium ausgearbeitet. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden Sie umgehend darüber in Kenntnis gesetzt.
Nein, grundsätzlich müssen Sie nicht tätig werden. Unser Abrechnungssystem ermittelt rechnerisch einen Zählerstand zum jeweiligen Datum. Für Sie besteht natürlich die Möglichkeit Ihren Zählerstand zur besseren Abgrenzung freiwillig mitzuteilen. Senden Sie uns hierzu gerne eine Mail an ablesung@stw-bp.de.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Kundenberater telefonisch unter 05281/915-0 oder per Mail unter info@stw-bp.de gerne zur Verfügung.