Nachrichten  aus:   Wirtschaft > Gesundheit und Wellness > Betreuung und Pflege
<
1061 / 1061
>


veröffentlicht am 07.09.2011

Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) prüft die Scharnhorst Residenz

Unsere Verbraucherfreundlichkeit ist nun amtlich!
 
Am Dienstag, 06. September 2011 hat sich die Scharnhorst Residenz freiwillig einer externen Prüfung durch die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) in verschiedenen Aspekten der Verbraucherfreundlichkeit unterzogen. Die BIVA ist Herausgeberin des Heimverzeichnisses im Internet (www.heimverzeichnis.de). Sie nimmt in ihr Verzeichnis ausschliesslich Heime auf, die drei Bedingungen erfüllen:

1. Es muss eine Einrichtungen für ältere Menschen sein, das im Sinn des Heimgesetzes des Bundes oder nach den Landesheimgesetzen unter staatliche Aufsicht fällt,
2. die Einrichtung muss einen Versorgungsvertrag gemäss § 72 SGB XI abgeschlossen haben oder Unterkunft, Verpflegung und Betreuung unter der Organisationsverantwortung eines für all diese Bereiche zuständigen Leitungsorgans anbieten,
3. es muss ein formelles Mitwirkungsorgan (bei uns: Heimfürsprecher) vorhanden sein.

Die Begutachtung am gestrigen Tag umfasste rund 120 Kriterien, die verschiedenen Themenbereichen zugeordnet sind, u. a. Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde. Sie dienen zur Einschätzung der in einem Heim gebotenen Lebensqualität. Mindestens 80% der Kriterien mussten erreicht werden, um in das Heimverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Begutachtung erfolgte unter anderem mittels eines ausführlichen Gesprächs mit der Heimleitung, der Qualitätsmanagementbeauftragten sowie einer verantwortlichen Verwaltungskraft, einem Gespräch mit dem Mitwirkungsorgan (Heimfürsprecher) sowie einer Begehung des Heims, incl., Teilnahme am Mittagessen der Bewohner.

Wenn ein Heim den Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ über den Ablauf eines Jahres hinaus behalten möchte, muss es rechtzeitig eine Wiederbegutachtung beantragen und diese erfolgreich absolvieren. Somit besteht eine Gültigkeitsdauer immer nur für ein Jahr.

Aktuelles Begutachtungsergebnis.






> mehr in der Quelle
Home  |  Registrieren  |  Regi-on Karte  |  Branchenbuch  |  Register  |  Gastgeber  |  Veranstaltungskalender  |  Aktionen
mein regi-on ∇