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veröffentlicht am 17.03.2020 / geändert am 06.04.2020

Stand 04.04.2020 Erlass bezüglich Einschränkung sozialer Kontakte UPDATE

Positivliste des Sozialministeriums
 
Wer darf noch geöffnet haben?


Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel
sowie Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen
hat unter konkreten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte

> Quelle
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