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veröffentlicht am 19.03.2020 / geändert am 01.04.2020

Überholt  ab 01.04.2020 Hilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmen UPDATE

Hilfe für Beschäftigte und Unternehmen
 
Bundesregierung hat Milliardenprogramm beschlossen

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
4. Änderungen im Insolvenzrecht
    Es soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium
    der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor.
    Informationen hierzu finden Sie im FAQ des BMWi und direkt bei der Euler Hermes AG.

Informationen für Unternehmen und Selbständige

Übersicht über die Fördermittel des Bundes:
KfW-Förderkredite

o     Beim KfW-Unternehmerkredit sind Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden
        Finanzierungspartner (in der Regel Ihre Hausbank) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio.
        Euro Kreditvolumen möglich.
o     Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und auch für den ERP-
        Gründerkredit, der sich an Unternehmen richtet, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.
o     Betriebe, die mehr als fünf Jahre am Markt sind, können außerdem den KfW-Kredit für Wachstum beantragen. Dieser
        Kredit dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung
        (mehrere Banken, mindestens jedoch zwei Banken, vergeben gemeinsam einen Kredit). Bisher hatte der Kredit eine
        Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung, die nun aufgehoben wurde. Außerdem wurde die
        Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen auf 5 Mrd. € und die anteilige Risikoübernahme auf bis zu 70 % erhöht.

KfW Sonderprogramm

o     Zusätzlich soll für „kleine“, „mittlere“ sowie „große“ Unternehmen je ein KfWSonderprogramm vorbereitet und
        schnellstmöglich eingeführt werden. Dabei wird die Risikoübernahme bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen)
        verbessert und beträgt bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen bis zu 90 %.
o     Diese können auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die krisenbedingt vorübergehend in
        Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
        Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Die  Europäische Kommission
        muss diese Sonderprogrammen noch genehmigen.

Bürgschaftsbanken
o     Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. € verdoppelt. Die Obergrenze am
        Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % der Betriebsmittel erhöht.
o     Bürgschaftsbanken können nun Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € eigenständig
        und innerhalb von 3 Tagen treffen.
  o     Die Kreditherkunft spielt für die Bürgschaft keine Rolle, es können Kredite der KfW, Landesförderinstitute oder
        Hausbankkredite verbürgt werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie online
        über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
Fra­gen und Ant­wor­ten zum Co­ro­na-Hilfs­pro­gramm Bund

Landesregierung via N-Bank derzeit in Planung
„Niedersächsisches Corona­ Hilfsprogramm" für in Not geratene Kleinunternehmen bis zu 49 Beschäftigte ( Stand 20.3.2020)

  o   Es wird ein Liquiditätszuschuss ( nicht rückzahlbar) gestaffelt nach der Anzahl der
        Betriebsangehörigen bis zu 20.000 € zur Verfügung gestellt.
    o Der Fördersatz soll 50 %  betragen, so dass die Höchst-Förderung bei einem Verlust von
        mindestens 40.000 € je Unternehmen greift.
    o Gefördert werden sollen demnach etwa Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die
        aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können.
    o Ebenso Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsen für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie
        Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.
      Hinzu kommt ein Kredit-Programm für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle
      Liquiditätshilfe, das derzeit bei der NBank vorbereitet wird.
      Ein Kreditbetrag von 50.000 € soll zur Verfügung gestellt warden, wenn Unternehmen ein
      tragfähiges Geschäftsmodell haben, jedoch auf Grund der temporären Umsatzrückgänge
      wegen der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben.
      Ziel ist es, diesen Kredit zu 100 % abszusichern ohne Beteiligung einer Hausbank.
      Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben
      werden.
  o  Weiterhin soll ein größerer Liquiditätskredit über 50.000 € aufgelegt werden, der ebenfalls
      über die NBank vergeben wird.
  o    Unabhängig davon bietet die NBank als Hausbankkredit den Niedersachsen­ Gründerkredit an.
        Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können innerhalb der ersten fünf Jahre
        nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit einen Kredit bis zu 500.000 € bei der NBank beantragen.
  o    Finanziert werden u.a. Nachfolgen, Investitionen und Betriebsmittel.
  o   Bei Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre inklusive eines Tilgungsfreijahres.
        Dieser Kredit kann auch mit einer bis zu 70%-Bürgschaft der NBB verbunden werden.
  o    Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH geben
        Bürgschaften – innerhalb des erhöhten Bürgschaftsrahmens von 3 Milliarden €.
        Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen €, davon bis zu
        240.000 € im Expressverfahren innerhalb weniger Tage.
        Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.

weitere Links:
Homepage der N-Bank
Nds. Ministerium Arbeit, Wirtschaft und

> Quelle
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