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veröffentlicht am 24.03.2020

Hameln städtisches Hilfsprogramm

Gewerbesteuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder noch fällig werdenden Gewerbesteuer beantragen.
 
Angesichts der behördlich verfügten Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus befindet sich die Wirtschaft auch in Hameln in einer noch nie erlebten Krise. Oberbürgermeister Claudio Griese hat daher ein städtisches Hilfsprogramm aufgelegt, das ab sofort gilt und folgende Punkte umfasst:

1.     Gewerbesteuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder noch
        fällig werdenden Gewerbesteuer beantragen. Zinsen fallen dafür nicht an. Die Stadt verspricht unbürokratisches Handeln:
        Eine kurze Begründung per E-Mail an siegmund@hameln.de genügt.
        Diese Regelung gilt für Betriebe, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen oder die von
        Auftragsrückgängen aufgrund der Corona-Krise betroffen sind.

2.     Betriebe haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen.
        Gewerbesteuerpflichtige können Anträge mit einer kurzen Begründung per E-Mail an siegmund@hameln.de senden.

3.     Die Stadt wird dem Einzelhandel und der Gastronomie für den Zeitraum der Schließung die Sondernutzungsgebühr
        für Warenauslagen und Außenbestuhlung erstatten. Betriebe brauchen nichts zu unternehmen, die Ordnungsabteilung
        der Stadt wird in den kommenden Tagen allen Betroffenen ein Schreiben schicken.

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