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veröffentlicht am 07.04.2020 / geändert am 08.04.2020

Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibungen  in Niedersachsen heraufgesetzt UPDATE

Wertgrenze für die freihändige Vergabe jetzt 1 Mio. Euro
 
Erfreuliche Nachricht der niedersächsischen Landesregierung vom heutigen Tage.

Um die Auftragsvergabe zu verstetigen und dadurch die Folgen der Corona-Pandemie aufzufangen, ist nach Anhörung der niedersächsischen Bau- und Ausbauverbände in der letzten Woche bereits heute eine Ergänzung zur Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung im nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden.
Danach wird die Wertgrenze für die freihändige Vergabe für Aufträge, die vor dem 30.9.2020 begonnen werden, auf 1 Mio EUR angehoben.
Entsprechende Erhöhungen gibt es derzeit bereits schon für den Flüchtlingsbau, den Ausbau der digitalen Infrastruktur und des bezahlbaren Wohnraums.

Die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb wird für Aufträge , die vor dem 30.9.2020 begonnen werden, auf 3 Mio EUR angehoben.


Änderung Wertgrenzen öffentliche Ausschreibungen

Und hierzu der Begründungstext

Darüber hinaus gibt es Erleichterungen bei der Submission und den Verwaltungsmodalitäten.

> Quelle
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