veröffentlicht am 09.04.2020
Bußgeldtabelle wegen Verstöße gegen den Erlass bezüglich Einschränkung sozialer Kontakte 09.04.2020
Jetzt werden auch in Niedersachsen Bußgelder fällig
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Verbote nach wie vor für das Friseur und Kosmetikerhandwerk.
Verstöße werden zwischen 2.000 und 5.000 Euro geahndet. Lfd. Nr. 20 Erbringen von nicht dringend notwendigen Dienstleistungen
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Runderlass MS vom 7.04.2020
Tabelle Bugeldkatalog für Niedersachsen
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