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veröffentlicht am 04.06.2020 / geändert am 08.06.2020

Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss  Juni 2020 UPDATE

Bundesregierung beschliesst Maßnahmenbündel  update 08.06.2020
 
Die Bundesregierung hat in der Krise schnell Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Deutschland wird kurzfristig in einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

• die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln,
• im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,
• Länder und Kommunen stärken und
• junge Menschen und Familien unterstützen.

Der Mehrwertsteuersatz wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können.
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit maximal 25 Mrd. Euro aufgelegt.

erste Stellungnahme vom ZDH  mit weiteren hilfreichen Links:
Stellungnahme ZDH
ZDH Merkblatt zur USt-Satz-Senkung

Zahlung eines einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind.

Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden.

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten.

Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021.

Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Ergebnisse Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020

> Quelle
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