veröffentlicht am 14.12.2020 / geändert am 15.12.2020
Lockdown II und neue die Corona-Verordnung Niedersachsen UPDATE
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege ab Mittwoch geschlossen
Nach der Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten ist nun der II. Lockdown beschlossen.
Mit Wirkung vom 16. Dezember müssen alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Hier nun die neue Corona-Verordnung Niedersachsen - gültig ab dem 16.12.2020 Corona-Verordnung Niedersachsen
Diese Zwangsschliessung wird mindestens bis zum 10. Januar 2021 andauern. Presseerklärung Niedersachsen
Ausnahmen von der Schliessung des Einzelhandels u.a. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Werkstätten der Betriebe des Elektrohandwerks.
Die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen. Telefonkonferenz Corona 13.12. 2020
Für die von der neuerlichen Schliessung betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Diese Zielgruppe erhalten eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten, insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer
Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Näheres ist un der Überbrückungshilfe III geregelt. Überbrückungshilfe III
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